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VISUM

Deutsche Staatsangehörige benötigen für China einen gültigen Reisepass und ein Visum. Ab 1. November 2012 müssen alle Visa-Einreichungen durch den Konsularprovider Chinese Visa Application Service Center (CVASC) erfolgen. Lediglich die Annahme von Visa-Anträgen für die Diplomaten- und Servicevisa und die Visa für Hongkong und Macao erfolgt weiterhin direkt bei den Konsulaten.

Für das Visum brauchen Sie ein neueres Passfoto und einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit. Die Visagebühr beträgt für die einfache, als auch für die mehrfache Einreise 60 Euro. Hinzu kommt die Servicegebühr des China Visa Application Service Centers von 65,45 Euro für Reisende aus dem Schengen-Raum. Das Visum bekommen Sie in vier Arbeitstagen, wenn Sie bereit sind, einen Expresszuschlag zu zahlen, innerhalb von 24h.

Folgende Städte und Regionen bieten einen 72-stündigen visafreien Aufenthalt an, wenn Gäste einen internationalen Weiterflug vorzeigen können: Harbin, Guilin, Changsha, Peking, Tianjin, Shanghai, Shenyang, Dalian, Nanjing, Hangzhou, Shijiazhuang, Qinhuangdao, Chengdu, Wuhan, Xiamen, Qingdao, Kunming, Provinz Guangdong.

Zum 01.01.2018 wurde die Anzahl der Städte und Regionen, welche mit einem 144-Stunden Visa bereist werden können, erhöht. Dazu gehören: Beijing-Tianjin-Hebei, Shanghai-Jiangsu-Zhejiang, Provinz Liaoning, Provinz guangdong, Chengdu und 10 weitere Städte in der Provinz Sichuan, Xiamen, Wuhan, Kunming, Qingdao, Xi'an, Chongqing. Voraussetzung für einen 144 Stunden visafreien Aufenthalt ist, wie bei der 72-Stunden Regelung, ein Weiterflugticket in ein Drittland und ein gültiger Reisepass (mindestens drei Monate). 

Seit dem 1. August 2023 ist die Abgabe von Fingerabdrücken im Chinese Visa Application Service-Center für Visumanträge nicht mehr notwendig. Diese Regelung gilt bisher vorerst bis zum Ende des Jahres 2023.

Weitere Informationen

72 H Transit visafrei

Seit dem 1. Januar 2013 dürfen sich Ausländer aus 51 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz und vielen EU-Staaten, ohne Visum sich bis zu 72 Stunden in Changsha, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xian oder Xiamen aufhalten, wenn sie danach in ein Drittland weiterfliegen.

Damit will die chinesische Regierung die Einreise für kurzfristige Besucher in den Städten erleichtern und den Tourismus fördern.

144 H TRANSIT VISAFREI

Zu den gleichen Bedingungen können sich Ausländer seit dem 1. Januar 2018 visafrei in folgenden Städten und Regionen aufhalten: Provinz Guangdong, Region Shanghai-Jiangsu-Zhejiang, Region Peking-Tianjin-Hebei, Provinz Liaoning, Provinz Sichuan, Stadt Xi'an, Stadt Chongqing, Stadt Xiamen, Stadt Qingdao, Stadt Wuhan, Stadt Kunming. Die betroffenen Häfen und Flughäfen sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt: China: Reise- und Sicherheitshinweise

15 Tage visafrei für Kreuzfahrtgruppen

Ab Oktober 2016 können Kreuzfahrtpassagiere visafrei in Shanghai einreisen, wenn sie den Hafen wieder mit demselben Schiff wieder verlassen.

Um von den neuen Visabestimmungen zu profitieren, müssen die Reisenden die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Staatsbürger aus einem der folgenden 53 Länder: 
    Europäische Schengen-Staaten:
    Belgien, Deutschland,  Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn

    Weitere Europäische Staaten:
    Albanien, Bosnien und Herzegovina, Bulgarien, Kroatien, Irland, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien,  Russland, Serbien, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Zypern,  Weißrussland,
       
    Amerikanische Staaten: USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien und Chile 

    Ozeanien: Australien, Neuseeland 

    Asiatische Länder: Südkorea, Japan, Singapur, Brunei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar

  2. Ein- und Ausreise an einem der folgenden Flughäfen:
    Shanghai: Pudong oder Hongqiao Airport, Port International Cruise Terminal, Wusong Passenger Transport Center, alle Bahnhöfe
    Peking: Beijing Capital Airport, Beijing West Railway Station
    Tianjin: Binhai International Airport, Tianjin International Cruise Home Port
    Hangzhou Xiaoshan Airport, Ningbo Lishe Airport, Nanjing Lukou Airport,  Guangzhou Baiyun International Airport, Chengdu Shuangliu Airport, Chongqing Jiangbei Airport, Dalian Zhoushuizi International Airport, Harbin Taiping International Airport, Shenyang Taoxian International Airport,  Guilin Liangjiang International Airport,  Changsha Huanghua International Airport

  3. Einen gültigen Reisepass (mindestens sechs Monate), der die Nationalität der Reisenden nachweist

  4. Ein gültiges Flugticket für das Drittland, das die Ausreise in das Drittland innerhalb von 72 Stunden nachweist

Kreuzfahrtpassagiere, die sich 15 Tage in China aufhalten möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen.


Für den visafreien Aufenthalt muss der Reisende mit einer Gruppe von mindestens zwei Personen reisen und die Reise muss von einem in China registrierten Reiseveranstalter gebucht und in China angemeldet worden sein. Darüber hinaus müssen die Passagiere nur noch ihren gültigen Reisepass vor Ort vorzeigen. Der erste Tag der 15 Tage Frist beginnt am ersten Tag nach der Ankunft in Shanghai. Die Ein-und Ausreise muss mit dem gleichen Schiff über Shanghai erfolgen.

1. Wie können Reisende den Antrag für ein 72- oder ein 144-Transitvisum stellen?

Beim Check-in am Abflughafen zeigen sie ihren Reisepass und lassen sich ihren Sitzplatz für den Weiterflug in ein Drittland geben. Ihr Wunsch nach einem Transitvisum wird dann von der Fluggesellschaft bei der Grenzbehörde für ein 72-Stunden Visum oder für ein 144- Stunden Visum gemeldet. Sie erhalten dann am Flughafen in China die Erlaubnis zur Einreise.

2. Können Reisende auch ein Transitvisum beantragen, wenn sie keine Flugtickets für ein Drittland haben? Oder noch planen, ein Flugticket nach der Einreise zu erwerben?

Nein, das geht nicht. Reisende müssen die Flugtickets vor der Einreise gebucht haben und der Reisende muss einen bestätigten Weiterflug und Sitzplatz (innerhalb von 72 oder 144 Stunden) vorzeigen können. 

3. Kann ich die Visafreiheit auch nutzen, wenn ich vom eigenen Land aus nach China fliege und innerhalb von 72-Stunden in das eigene Land zurückfliege?

Nein. Die Regelung gilt nur für Reisende, die einen Transit in von 72-Stunden in Peking, Chengdu, Chongqing, Changsha , Dalian, Guangzhou, Guilin, Hangzhou, Harbin, Kunming, Nanjing, Qingdao, Shanghai , Shenyang, Tianjin, Wuhan, Xian und Xiamen oder einen Transit von 144-Stunden in Beijing, Tianjin, Shanghai, Hangzhou, Guangdong, Nanjing  und Hebei planen und danach in ein Drittland fliegen.

4. Können Reisende nach der Erteilung eines 72-Stunden oder einem 144-Stunden Transitvisums auch weitere Städte außer der genannten Städte und Provinzen besuchen?

Reisenden mit einem Transitvisum ist es nicht gestattet, das Stadtgebiet der jeweiligen Stadt zu verlassen. Eine Ausnahme bildet Beijing, Guangzhou und Shanghai. In Beijing kann die Provinz Hebei besucht werden. In Gunagzhou kann die anliegende Provinz Guangdong bereist werden und in der Nähe von Shanghai können die Provinzen Jiangsu und Zhejiang besucht werden.

5. Ist es möglich, von Shanghai aus auszureisen, wenn Reisende das Transitvisum in Beijing beantragt haben?

Leider ist dies nicht möglich, da Reisende die Aufenthaltsstadt nicht verlassen dürfen. Alle Reisenden, die in Peking 72 Stunden visafrei bleiben, müssen innerhalb von 72 Stunden aus Peking ausreisen. 

6. Wie erhalte ich Informationen, falls ich noch weitere Fragen habe?

Gerne können sie den Grenzschutz in China kontaktieren oder auf deren Webseite ihre Fragen stellen.